Nur noch 15er und 50er Stärke gemessen in Mikrometer wird es geben –
Mit dem Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes dürfen ab dem 1.1.2022 keine Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern mehr in den Verkehr gebracht werden. Auch Bio-basierte und Bio-abbaubare Kunststofftragetaschen fallen unter das Verbot. Dafür stimmte der Bundestag schon am 26.11.2020. Das Gesetz hat inzwischen auch den Bundesrat passiert und gilt. Zum Übergang dürfen noch die Vorräte aufgebraucht werden. Gekauft werden dürfen aber nur noch: |