Plastiktütenverbot ab 1.Januar

Nur noch 15er und 50er Stärke gemessen in Mikrometer wird es geben –

Mit dem Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes dürfen ab dem 1.1.2022 keine Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern mehr in den Verkehr gebracht werden. Auch Bio-basierte und Bio-abbaubare Kunststofftragetaschen fallen unter das Verbot. Dafür stimmte der Bundestag schon am 26.11.2020. Das Gesetz hat inzwischen auch den Bundesrat passiert und gilt. Zum Übergang dürfen noch die Vorräte aufgebraucht werden. Gekauft werden dürfen aber nur noch:
Dünnwandige Plastiktüten mit weniger als 15 Mikrometern:

Die ganz dünnen Plastiktüten sollen für einen hygienischen Umgang mit offenen und leicht verderblichen Lebensmitteln sorgen. zu dieser Nutzung sind derzeit keine umweltfreundlicheren Alternativen verfügbar.

Dickwandige Plastiktüten mit einer Stärke von 50 Mikrometern und mehr:

Die Tragetaschen mit 50 Mikrometern und mehr werden vielfach wiederverwendet und sind daher als Mehrwegtaschen eingestuft und vom Plastiktütenverbot ausgenommen.
Plastiktüten für leuchtverderbliche Waren

Kerstin

Kerstin Moseler

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