Welche Regelung gilt in NRW-
Das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten in Nordrhein-Westfalen gibt vor, welche Tage die Bäckereien geöffnet haben dürfen und wie lange. Am Ostersonntag dürfen die Backstuben 5 Stunden geöffnet sein. Wer Ostermontag frische Brötchen sucht, muss möglicherweise auf die Tankstellen-Brötchen zurückgreifen.
Diese Öffnungszeiten gelten für Bäckereien in NRW an den Ostertagen:
17. April – Ostersonntag: Bäckereien können für maximal fünf Stunden öffnen.
18. April – Ostermontag: Heute gilt die Sonderregel. Weil es der zweite Feiertag in Folge ist, dürfen Bäckereien nicht öffnen. Das bedeutet, dass die Bäckereien in NRW Ostermontag geschlossen bleiben.

Ostermontag geschlossen!